Begründung eines neuen Obhutsverhältnisses bei Umzug des Kindes aus dem Haushalt des einen in den des anderen Elternteils
Leitsatz
1. Der Aufnahme des Kindes in den Haushalt des einen Elternteils steht es nicht entgegen, wenn die Aufnahme in diesen Haushalt
zwar zunächst noch nicht endgültig ist, aber für einen längeren Zeitraum gelten soll, sodass das Obhutsverhältnis zu dem abgebenden
Elternteil jedenfalls zunächst beendet ist.
2. Im Streitfall konnte offenbleiben, ob dem FG Köln (v. , 10 K 1150/07) darin zu folgen ist, dass die Begründung
eines neuen Obhutsverhältnisses zu einem Elternteil, bei dem ein Kind für einen unbestimmten Zeitraum auf eigenen Entschluss
und mit dessen Willen wohnt, regelmäßig drei Monate dauert.
Fundstelle(n): WAAAE-77601
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