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NWB-BB Nr. 11 vom Seite 328

Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen

So senken Sie die Kosten sozialverträglich

Dipl.-Controller Bernhard Bleser

Kaum ein Unternehmen kommt im steten Wettbewerb an Restrukturierungen und Sanierungen vorbei – mit den entsprechenden personellen Veränderungen. Unsere Erfahrung ist, dass Personalkosten mit dem Instrument „Interessenausgleich und Sozialplan“ sozialverträglich um bis zu 25 % gesenkt werden können.

I. Zahlreiche Gründe für Betriebsänderungen

Der wichtigste Restrukturierungs- und Sanierungsgrundsatz in der personellen Ausrichtung lautet: „Der richtige Mitarbeiter am richtigen Platz“. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei den sog. A-Mitarbeitern zu, die mit ihrer Qualifikation und Motivation besonders zum Erfolg eines Unternehmens beitragen. So stellt sich in der Restrukturierung und Sanierung die Frage: Gibt es im Unternehmen den richtigen Mitarbeiter für den Arbeitsplatz? Was geschieht mit dem Mitarbeiter, der diese Anforderung bisher nicht erfüllt?

In den Unternehmen finden sich darüber hinaus vielfach „Lasten“:

  • über Jahre hinweg gewachsene, zu starre organisatorische und personelle Strukturen,

  • Umsatzrückgänge, zu geringe Gewinne und geringe Innovationserfolge,

  • wenig Veränderungsbereitschaft,

  • ein Weg für personelle Veränderung wird nicht gesehe...