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NWB BB 11/2014 S. 325

Bewerbung: Speichern von personenbezogenen Daten

Unternehmen müssen personenbezogene Daten von unberücksichtigten Bewerbern löschen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Das Bundesdatenschutzgesetz gibt vor, dass personenbezogene Daten nur befristet gespeichert und aufbewahrt werden dürfen. Bei Bewerbungsunterlagen beträgt die Frist rund drei Monate. Möchte ein Unternehmen die Unterlagen länger aufbewahren, ist eine Einwilligung erforderlich.

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