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Lohnsteuer 2015: Aufzeichnungen bei Lohnkonten ggf. anpassen
Arbeitgeber müssen dem Finanzamt die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen bis Ende Februar 2015 übermitteln. Die Finanzverwaltung hat dazu nun die Muster für 2015 veröffentlicht. Arbeitgeber sollten daher zeitnah prüfen, ob sie Anpassungen vornehmen müssen.
Für das Jahr 2014 sind weiter die Bescheinigungen nach dem Muster für 2014 zu verwenden.
Mehr Informationen für die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2015 enthält das unter NWB KAAAE-73545 bereit.
Das neue Muster für 2015 ist ebenfalls in der NWB Datenbank abrufbar unter NWB UAAAE-74450.