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NWB BB 11/2014 S. 326

Erteilung einer Maklererlaubnis bei bevorstehender Restschuldbefreiung

Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass bei einer ernsthaft bevorstehenden Restschuldbefreiung einem Schuldner die Erteilung der Maklererlaubnis nicht aufgrund ungeordneter Vermögensverhältnisse (§ 34c Abs. 2 Nr. 2 GewO) ohne weiteres untersagt werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom - 7 PA 29/14).

Praxishinweis

Die ungeordneten Vermögensverhältnisse sind häufig ein Grund zur Versagung einer gewerblichen Erlaubnis (vgl. beispielsweise § 34f Abs. 2 Nr. 2 GewO beim Finanzvermittler). Das Urteil könnte bei anderen Berufen zur Erteilung der Erlaubnis herangezogen werden, wenn eine Ablehnung der Erlaubnis wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse drohen könnte.