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BFH  - X R 34/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 10 Abs 2a S 8

Rechtsfrage

Änderung eines Steuerbescheids nach § 10 Abs. 2a Satz 8 EStG a.F.: Kann das Finanzamt einen bestandskräftigen Steuerbescheid für 2010 nach § 10 Abs. 2a Satz 8 EStG a.F. aufgrund eines Abgleichs der übermittelten Daten der Krankenversicherung mit den erklärten Angaben in 2012 ändern, obwohl diese Daten (hier: nachträgliche Aufteilung in Basisversorgung und Zusatzversorgung) bereits vor Erlass des Steuerbescheids in 2011 übermittelt wurden und vom FA hätten abgerufen werden können? - Auslegung von § 10 Abs. 2a Satz 8 EStG a.F.

Änderung; Bestandskraft; Elektronische Übermittlung; Krankenversicherung

Fundstelle(n):
XAAAE-77054

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