BFH - V R 30/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: UStG § 12 Abs 2 Nr 11, UStG § 4 Nr 12 Buchst a
Rechtsfrage
1. Unterliegt die stundenweise Überlassung von Hotelzimmern dem ermäßigten Umsatzsteuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG unabhängig davon, ob die Zimmer an Prostituierte oder deren Kunden vermietet werden?
2. Setzt § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG für die "Vermietung von Wohn- und Schlafräumen" grundsätzlich voraus, dass dem Gast die Nutzungsmöglichkeit des Zimmers für mindestens eine Übernachtung eingeräumt wird?
3. Stellt die stundenweise Überlassung von Hotelzimmern eine Vermietung und Verpachtung von Grundstücken i. S. d. § 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG dar?
Grundstück; Hotel; Prostituierte; Steuerfreiheit; Vermietung
Fundstelle(n):
KAAAE-77041