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BFH  - VII R 60/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: BranntwMonG § 46 Abs 2, BO § 229, BO § 232

Rechtsfrage

Hat die Klägerin, die Apparaturen für die Destillation (Rektifikation), Extraktion, Absorption/Desorption und Reaktion für den labor- und halbtechnischen Maßstab herstellt, die bedingt objektiv technisch zur Herstellung von Branntwein geeignet sind, einen Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 2 BranntwMonG ohne Auflagen?

Ausnahmegenehmigung; Branntweinsteuer

Fundstelle(n):
JAAAE-77037

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