BFH - VIII R 46/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 20 Abs 2b S 2, EStG § 15b Abs 2 S 2, EStG § 32d Abs 1, EStG § 32a
Rechtsfrage
Ist der Ausgleich negativer Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in Gestalt eines negativen Zwischengewinns aus dem Erwerb eines Investmentpapiers nach § 15b Abs. 1 Satz 1 EStG wegen der Regelung in § 20 Abs. 2b Satz 2 EStG ausgeschlossen, weil positive Einkünfte aus derselben Einkunftsquelle in folgenden Wirtschaftsjahren nicht der tariflichen Einkommensteuer, sondern der Abgeltungsteuer unterliegen, ohne dass es einer weiteren Prüfung der Merkmale eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15b Abs. 1 und 2 EStG bedarf?
Abgeltungsteuer; Modellhafte Gestaltung; Negative Einkünfte; Steuerstundungsmodell; Tarif; Zwischengewinn
Fundstelle(n):
RAAAE-77030