Frage der Erfassung von Wertzuwächsen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Abgrenzung zur Schenkung
Leitsatz
Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehören alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem freiberuflich
Tätigen aufgrund seiner Leistungen zufließen. Vorteile werden für eine Tätigkeit gewährt, wenn sie durch das individuelle
Tätigkeitsverhältnis veranlasst sind. Eine solche Veranlassung ist auch zu bejahen, wenn der Vorteil mit Rücksicht auf die
Tätigkeit eingeräumt wird und sich die Leistung im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Tätigwerden erweist. Die betriebliche
Veranlassung der Zuwendung einer Mandantin an ihren Rechtsanwalt ist anzunehmen, wenn diese ihren Eigentumsanteil an einer
Eigentumswohnung zum Zwecke der Honorierung des Testamentsvollstreckeramts bereits zu Lebzeiten an den Anwalt überträgt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1970 Nr. 22 EStB 2015 S. 63 Nr. 2 KÖSDI 2015 S. 19191 Nr. 2 StBW 2014 S. 896 Nr. 14 EAAAE-76995
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