Überhöhte Schätzung – Nichtigkeit des Steuerbescheides
Leitsatz
Selbst grobe Schätzungsfehler bei der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen führen regelmäßig nicht zu der Annahme, das
Finanzamt habe bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt. Der Schätzungsbescheid ist dann zwar rechtswidrig und
anfechtbar, nicht aber nichtig.
Schätzungsbescheide erst dann nichtig, wenn sie entweder auf subjektiver Willkür des handelnden Bediensteten beruhen oder
wenn das Schätzungsergebnis trotz vorhandener Möglichkeiten, den Sachverhalt aufzuklären und Schätzungsgrundlagen zu ermitteln,
krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und ggf. welche Schätzungserwägungen
angestellt wurden
Fundstelle(n): QAAAE-76978
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