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IWB 20/2014 S. 747

Slowakei | Regelungen zu verbindlichen Auskünften in Kraft getreten

Bereits [i]Steuerpflichtige erhalten auf Antrag binnen 60 Tagen eine verbindliche Auskunft Ende 2013 wurde vom slowakischen Parlament beschlossen, dass Steuerpflichtige künftig die Erteilung einer kostenpflichtigen verbindlichen Auskunft beantragen können sollen. Diese Regelung ist zum in Kraft getreten. Das slowakische Finanzministerium hat die entsprechenden Anwendungsregelungen mittlerweile veröffentlicht. Die Auskunft kann im Zusammenhang mit Fragen zur Behandlung von inländischen Einkünften Nichtansässiger, beim Verkauf oder Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen, zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Lieferungen und Leistungen, innergemeinschaftlichen Erwerben und Importen, der Anwendung der jeweiligen Umsatzsteuersätze und zur Umsatzsteuerzahlung in Sonderfällen beantragt werden. Das slowakische Finanzdirektorat soll dann binnen 60 ...