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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 14 | Grunderwerbsteuer: Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands

Der BFH hat die Anforderungen präzisiert, unter denen eine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft vorliegt. Diese kann sich auch aus schuldrechtlichen Bindungen des an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligten Gesellschafters ergeben, so dass dessen Anteil am Gesellschaftsvermögen einem Dritten (Neugesellschafter) zuzurechnen ist.

Der Bundesfinanzhof hat die Anforderungen präzisiert, unter denen eine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft vorliegt. Mit der Folge, dass dadurch Grunderwerbsteuer ausgelöst werden kann.

Bei einer Personengesellschaft, die Grundstücke besitzt, unterliegt die Änderung ihres Gesellschafterbestands der Grunderwerbsteuer, wenn 95 % der Anteile am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar auf neue Gesellschafter übergehen.

Bitte stellen Sie uns zum besseren Verständnis doch den Sachverhalt vor, über den der BFH im Streitfall entscheiden musste.

Gerne! – Der Erwerber eines Anteils an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft erlangte eine vermöge...