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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 12 | Private Veräußerungsgeschäfte: Berechnung der Spekulationsfristen nach § 23 EStG

Für die Berechnung der Veräußerungsfristen in § 23 EStG kommt es nach einem aktuellen Urteil des BFH auf den wirksamen Abschluss der schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfte an. Dabei ist auch die Zweifelsregel in § 154 Abs. 2 BGB zu beachten. Ergibt sich allerdings aus den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls, dass sich die Parteien ohne Berücksichtigung der Schriftform wirksam binden wollten, ist § 154 Abs. 2 BGB nicht anwendbar.

Bei privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG kommt es für die Berechnung der Spekulationsfristen nicht auf die Übertragung des zivilrechtlichen oder des wirtschaftlichen Eigentums an. Entscheidend für den Zeitpunkt der Anschaffung und der Veräußerung ist der wirksame Abschluss der schuld-rechtlichen Verpflichtungsgeschäfte. Das hat der Bundesfinanzhof jüngst bekräftigt.

Bei Immobilien ist stets der Zeitpunkt des obligatorischen notariellen Kaufvertrags maßgeblich. Was die Veräußerung von anderen privaten Wirtschaftsgütern angeht, ist jedoch eine Klarstellung des BFH wichtig. Es geht dabei um § 154 Abs. 2 BGB. Danach hat die Nichtbeachtung der für den Vertragsschluss vereinbarten Form im Zweifel zur Folge, dass ein Vertrag nicht geschlossen ist.

Der IX....