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BMF 02.10.2014 IV C 6 - S 2142/07/10001 :009, NWB 43/2014 S. 3218

Einkommensteuer | Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung 2014

Das die Vordrucke der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung für das Jahr 2014 bekannt gegeben. Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV durch Datenfernübertragung zu übermitteln ist, wird nach Rn. 3 des BMF-Schreibens zur Steuerdaten-Übermittlungsverordnung bzw. Steuerdaten-Abrufverordnung vom (BStBl 2011 I S. 1063) im Internet unter elster.de bekannt gegeben. Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 € im Wirtschaftsjahr wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Insoweit wird auch auf die elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichtet. Die Verpflichtungen, den Gewinn nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln sowie die sonstigen gesetzlichen Au...