Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Zinsschranke gerät ins Wanken – BFH gewährt AdV
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
[i]Bahlburg/Endert, Fortwährende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke, StuB 15/2014 S. 566 NWB KAAAE-70496Mit Einführung der sog. Zinsschranke durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sollte einer übermäßigen Fremdkapitalquote in deutschen Unternehmen entgegengewirkt und steuermindernde Gestaltungen durch Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer erschwert werden. Seither können Zinsaufwendungen uneingeschränkt nur noch bis zur Höhe der Zinserträge desselben Wirtschaftsjahres als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Regelung war von Anfang an von Kritik begleitet, da keineswegs nur missbräuchliche Gestaltungen von den Auswirkungen betroffen sind.
Nach unterschiedlichen Auffassungen der Finanzgerichte hat nun der BFH die Vollziehung eines Steuerbescheids für das Jahr 2008 ausgesetzt, der Steuerzahlungen nur aufgrund der Zinsschranke angeordnet hat.
Der Zinsschranke dürfte in der heutigen Form kein langes Leben mehr beschert sein. Sie ist ein Fremdkörper im deutschen Steuerrecht und schneidet tief in die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ein. Zudem verkompliziert sie das Steuerrecht weiter und ist auch für den Fiskus wenig ertragreich. Die beiden letzten Argument...