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StPO § 34

Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften

Vierter Abschnitt: Gerichtliche Entscheidungen und Kommunikation zwischen den Beteiligten

§ 34 Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen

Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.

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SAAAE-74938

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