1. Ist die Klagebegründung erst nach der Anhörung zu dem beabsichtigten Erlass eines Gerichtsbescheides eingegangen, kann eine neue Anhörung erforderlich sein.
2. Die Anhebung der Altersgrenze für Altersrenten in Verbindung mit den Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme ist nicht verfassungswidrig ist ( ua-; - und vom -B 13 R 41/09-).
3. Bei der Anwendung des aktuellen Rentenwertes (Ost) handelt es sich um eine nicht verfassungswidrige Entscheidung des Gesetzgebers ( - und Beschluss vom - B 13 R 357/11 B -).
Fundstelle(n): WAAAE-74873
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