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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 122/12

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Abschlagszahlungen für das Quartal in Höhe von 36.966,25 EUR wegen der ausschließlichen Leistungserbringung durch Vertreter ohne Vertretungsgenehmigung.

Fundstelle(n):
OAAAE-74815

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