Der Antrag gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 EStG, Einkünfte aus Kapitalvermögen statt nach § 32d Abs. 1 EStG mit dem Abgeltungsteuersatz
unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens gemäß § 3 Nr. 40d EStG der tariflichen Einkommensteuer zu unterwerfen, muss spätestens
mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 2327 Nr. 39 DB 2014 S. 12 Nr. 39 EFG 2014 S. 1962 Nr. 22 EStB 2015 S. 64 Nr. 2 GStB 2015 S. 13 Nr. 1 GmbH-StB 2015 S. 17 Nr. 1 KÖSDI 2015 S. 19196 Nr. 2 StBW 2014 S. 816 Nr. 21 SAAAE-74656
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