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FG Münster Urteil v. - 11 K 2070/13 Kg EFG 2014 S. 1994 Nr. 22

Gesetze: EStG § 77 Abs 1 Satz 1

Kindergeld

Kostenerstattungsanspruch nach § 77 EStG

Leitsatz

1) Bei einem erfolgreichen Einspruchsverfahren gegen einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO in Kindergeldangelegenheiten besteht ein Anspruch auf Erstattung der notwendigen Auslagen analog § 77 Abs. 1 Satz 1 EStG.

2) § 77 Abs. 1 Satz 1 EStG findet auch dann Anwendung, wenn sich das Einspruchsverfahren anderweitig als durch Einspruchsentscheidung oder Abhilfe erledigt und das Einspruchsverfahren ohne dieses erledigende Ereignis Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1994 Nr. 22
GAAAE-74634

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