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FG Münster Urteil v. - 11 K 2070/13 Kg EFG 2014 S. 1994 Nr. 22

Gesetze: EStG § 77 Abs 1 Satz 1

Kindergeld

Kostenerstattungsanspruch nach § 77 EStG

Leitsatz

1) Bei einem erfolgreichen Einspruchsverfahren gegen einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO in Kindergeldangelegenheiten besteht ein Anspruch auf Erstattung der notwendigen Auslagen analog § 77 Abs. 1 Satz 1 EStG.

2) § 77 Abs. 1 Satz 1 EStG findet auch dann Anwendung, wenn sich das Einspruchsverfahren anderweitig als durch Einspruchsentscheidung oder Abhilfe erledigt und das Einspruchsverfahren ohne dieses erledigende Ereignis Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1994 Nr. 22
GAAAE-74634

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