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Abfindungen bei Aufhebungsverträgen im internationalen Kontext
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Abfindungen im internationalen Vergleich
[i] Ausführlicher Beitrag s. Seite 711 Die Steuerfreiheit von Abfindungszahlungen stellt oftmals einen Anreiz für die Einigung auf einen Aufhebungsvertrag dar. In Deutschland sind Abfindungen seit 2006 nicht mehr steuerfrei; sie können jedoch im Rahmen des § 34 EStG einer begünstigten Besteuerung (sog. Fünftel-Regelung) unterliegen.
Im internationalen Vergleich bildet die steuerfreie oder steuerbegünstigte Abfindung eher eine Ausnahme. In vielen Staaten besteht im Zusammenhang mit Abfindungszahlungen das Risiko von Sperrzeiten bzw. der Kürzung des Arbeitslosengeldes.
II. Steuerliche Behandlung im grenzüberschreitenden Fall
Werden Abfindungszahlungen an international tätige bzw. entsandte Mitarbeiter gezahlt, stellt sich die Frage, welchem Staat das Besteuerungsrecht an der Abfindungszahlung zusteht, wenn der entsandte Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vor Auszahlung der Abfindung wieder in seinen ursprünglichen Wohnsitzstaat zurückkehrt.
[i]Inländische Einkünfte unterliegen der beschränkten SteuerpflichtNach deutschem Steuerrecht unterliegt der ehemalige Arbeitnehmer nach seinem Wegzug lediglich mit seinen inländischen Einkünften i. S...