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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 384/12

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Zuordnung der Mitarbeiter von Kundentoiletten zu den Tarifverträgen des Gebäudereiniger-Handwerks, insbesondere unter dem Aspekt der "Trinkgeldbewachung".

2. Stellt der Pächter einer Kundentoilette im Eingangsbereich einen Teller auf, ohne darauf hinzuweisen, dass das von den Kunden hingegebene Trinkgeld den Mitarbeitern nicht zusätzlich zu dem ihnen arbeitsvertraglich geschuldeten Entgelt zufließt, kann darin ein strafbarer Betrug (§ 263 StGB) liegen.

Fundstelle(n):
YAAAE-74372

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