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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 5156/13

Leitsatz

Leitsatz:

Das LSG ist als Berufungsgericht nicht verpflichtet, über einen Amtshaftungsanspruch zu entscheiden, der erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht worden ist. Das LSG darf den Rechtsstreit auch nicht an das zuständige Landgericht verweisen, sondern muss (nur) über die Anspruchsgrundlagen außerhalb der Amtshaftung entscheiden (vgl SozR 4-1500 § 153 Nr 11).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAE-74349

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