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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 2652/13

Leitsatz

Leitsatz:

Das Ermessen des Versicherungsträgers bei der Auswahl von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verengt sich auf die vom Versicherten gewählte Maßnahme, wenn der Versicherte mit einer geeigneten Maßnahme begonnen hat, nachdem der Versicherungsträger die Bewillligung dieser Maßnahme zu Unrecht als ungeeignet abgelehnt hatte.

Fundstelle(n):
VAAAE-74347

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