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Pensionszusage als vGA bei vorzeitigem Ausscheiden
Pensionsrückstellungen und weitere Zuführungen zu den Rückstellungen vor Ablauf des Erdienenszeitraums von mindestens zehn Jahren
Der BFH hat im Zusammenhang mit einer Pensionszusage erneut zu den Voraussetzungen einer vGA Stellung genommen. Er hatte bereits kürzlich in zwei Entscheidungen seine Grundsätze zur Einordnung einer Pensionszusage als vGA weiterentwickelt (vgl. ; vom - I R 89/12, Scholz, KSR direkt 5/2014 S. 7). In der jetzigen Entscheidung geht es vor allem um die Auswirkungen des Ausscheidens aus dem Unternehmen, wenn zu diesem Zeitpunkt der Zeitraum von zehn Jahren, innerhalb dessen die Pension erdient werden muss und der als ein Kriterium für die Anerkennung der Pensionszusage erforderlich ist, noch nicht vorüber ist.
Streit über die Steuerschädlichkeit des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Unternehmen
Im Entscheidungsfall enthielt der Geschäftsführervertrag des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers eine Klausel, nach der der Vertrag mit Erreichen des 65. Lebensjahres ohne Kündigungsfrist von beiden Seiten gekündigt werden konnte. Eine Versorgungszusage enthielt dieser Vertrag nicht. Kurz vor Vollendung des 58. Lebensjahres erhielt der Gesellschafter-Geschäftsführer mit sofortiger Wirkung eine Pensionszusage, nach de...