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BMF 29.11.2002 IV C 3 S 2253 a 95/02

Einkommensteuer; | Erwerbereigenschaft von Fondsgesellschaftern: Eigenkapitalvermittlungsprovision und andere Gebühren

Das BMF teilt mit Schr. v. - IV C 3 - S 2253a - 95/02 Folgendes mit: Die Erörterungen der obersten FinBeh des Bundes und der Länder zur Anwendung der (BStBl 2001 II S. 720) und v. - IV R 40/97 (BStBl 2001 II S. 717) sind noch nicht abgeschlossen. Die mit (BStBl 2001 I S. 780) bekannt gemachte Übergangsregelung wird deshalb wie folgt geändert: Soweit die Anwendung der BFH-Urteile zu einer Verschärfung der Besteuerung gegenüber der bisherigen Verwaltungspraxis führt, sind die Urteilsgrundsätze nicht anzuwenden, wenn der Außenvertrieb der Fondsanteile vor dem begonnen hat und der Stpfl. dem Fonds vor dem beitritt. - S. hierzu Hemmelrath/Abele, NWB Blickpunkt Steuern 1/2002 Heft 3/2002 S. 115.