Vertagung der mündlichen Verhandlung bei zeitweiliger Bildunterbrechung der Videokonferenzschaltung
Leitsatz
Ist bei Durchführung einer mündlichen Verhandlung per Videokonferenz die Bildübertragung zeitweilig unterbrochen, die Tonübertragung
jedoch dauerhaft gewährleistet und wird die zeitweilige Bildunterbrechung durch die Beteiligten nicht rechtzeitig innerhalb
des Termins gerügt, ist eine Vertagung der mündlichen Verhandlung nicht erforderlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 8 Nr. 35 DStRE 2015 S. 1261 Nr. 20 EFG 2014 S. 2061 Nr. 23 Ubg 2015 S. 674 Nr. 11 WAAAE-73742
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.