Kindergeld für ein Kind, das sich im Selbstunterricht auf das Abitur vorbereitet
Leitsatz
In Berufsausbildung befindet sich ein Kind, wenn es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig
darauf vorbereitet.
Bereitet sich ein Kind ohne regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte selbstständig auf seine Prüfungen vor, ist anhand
der Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob die Gesamtkonzeption und die tatsächlichen Durchführung der Ausbildung den Anforderungen
eines ernsthaften Selbststudiums genügen.
Zweifel an dem Nachweis der Ernsthaftigkeit der Vorbereitungsarbeiten gehen nach den Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast)
zulasten des Kindergeldberechtigten.
Fundstelle(n): VAAAE-73738
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