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FG Köln Urteil v. - 12 K 1957/13 EFG 2014 S. 1752 Nr. 20

Gesetze: AO § 171 Abs 7, StGB § 78 Abs 3 Nr 4, StGB § 78a, EStG § 66 Abs 2, AO § 169

Verfolgungsverjährung

Festsetzungsfrist bei Rückforderung von Kindergeld

Leitsatz

Bei einer Steuerhinterziehung ist der Ablauf der Festsetzungsfrist bis zum Ablauf der Verfolgungsverjährung gehemmt. Aufgrund des im Kindergeldrecht geltenden Monatsprinzips des § 66 Abs. 2 EStG tritt die Verkürzung nach Abschluss des jeweiligen Monats ein, so dass die Tat damit auch jeweils i.S. des § 78a StGB beendet ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AO-StB 2015 S. 11 Nr. 1
EFG 2014 S. 1752 Nr. 20
ZAAAE-73715

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