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Lohn und Gehalt | Betriebsausflug einer Unterabteilung nicht unfallversichert
Zwar genießen Arbeitnehmer bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen Unfallversicherungsschutz, wenn die Veranstaltung allen Beschäftigten des Unternehmens offen steht. Nicht versichert ist aber ein betrieblicher Ausflug einer kleineren Beschäftigtengruppe. Das hat das hessische Landessozialgericht mit Urteil vom entschieden.
Sachverhalt: Zusätzlich zur Weihnachtsfeier einer gesamten Dienststelle der Deutschen Rentenversicherung Hessen mit 230 Mitarbeitern war es den Unterabteilungen gestattet, eigene Weihnachtsfeiern während der Dienstzeit zu organisieren. Eine Angestellte aus einer Abteilung mit insgesamt 13 Mitarbeitern nahm an einer Wanderung teil, stürzte und verletzte sich an Ellenbogen und Handgelenk.
[i]Kein Arbeitsunfall lt. BGDie Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als...