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Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Jahresabschlussbefreiungen sowie Änderungen beim Konzernabschluss
Der [i]Gesetzentwurf unter www.bmjv.de, Rubrik: Ministerium, Gesetze und Vorhaben im Juli vorgelegte Referentenentwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) enthält nicht nur zahlreiche Änderungen betreffend den Jahresabschluss, sondern auch zum Konzernabschluss. Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen für die Befreiung von Tochter-Kapitalgesellschaften und Tochter-GmbH & Co. KG hinsichtlich ihrer kapitalgesellschaftlichen Pflichten zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse reformiert – und das bedeutet tatsächlich: erheblich verschärft – werden. Bekanntlich [i]Theile, Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – Was ist neu für den Jahresabschluss?, BBK 17/2014 S. 822 NWB RAAAE-72001 hatte die letzte Reform dieser Vorschriften durch das MicroBilG einige Fragen aufgeworfen.
Der Beitrag adressiert diese und andere Neuerungen und zeigt dabei mögliche Probleme des Entwurfs auf. Auf die Darstellung im Wesentlichen nur redaktioneller Klarstellungen des Referentenentwurfs wird verzichtet. Der Beitrag knüpft an jenen zum Jahresabschluss in BBK 17/2014 S. 822 an.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Neue Größenkriterien
Kleine, nicht [i]Geringe Erhöhung der Größenkriterien kapitalmarktorientierte Konzerne sind von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts befreit. Die Größenmerkmale entsprechen na...