Arbeitshilfe - Stand: 20.03.2015

Keine Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen, wenn der innergemeinschaftliche Erwerb nicht steuerpflichtig ist?

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Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Weinlieferungen: 1. Ist der Buch- und Belegnachweis auch dann richtig und vollständig erbracht, wenn auf den ausgestellten Rechnungen und in den Büchern nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des tatsächlichen Abnehmers angegeben bzw. aufgezeichnet ist, sondern die des Betreibers eines Verbrauchsteuerlagers, in dem die gelieferten Weine gelagert worden sind? 2. Werden die Umsätze aus den Weinlieferungen erst mit der Auslagerung der Weine aus dem Verbrauchsteuerlager Gegenstand des britischen Umsatzsteuerrechts? 3. Ist die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung von der Steuerpflicht des innergemeinschaftlichen Erwerbs beim Abnehmer im anderen Mitgliedstaat abhängig zu machen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
SAAAE-73684