Verluste aus dem Rückkauf einer nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen Sterbegeldversicherung mit Sparanteil i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigungsfähig?
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Sind Verluste aus dem Rückkauf einer nach dem abgeschlossenen Sterbegeldversicherung mit Sparanteil i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigungsfähig?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
TAAAE-73675