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Arbeitshilfe - Stand: 26.09.2014

Keine Abzugsfähigkeit der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung als vorweggenommene Werbungskosten - Verfassungsmäßigkeit von §§ 9 Abs. 6 u. 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG?

1. Liegt den als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemachten Aufwendungen für die erstmalige Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer ein die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen begründendes Ausbildungsdienstverhältnis i.S. des § 12 Nr. 5 EStG zugrunde? 2. Ist die steuerliche Rückwirkung des § 9 Abs. 6 und des § 12 Nr. 5 EStG in der Fassung des Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes vom (BGBl 2011 I S. 2592) verfassungskonform? 3. Verstößt die streitige Nichtanerkennung der Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten wegen Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips gegen die Verfassung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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