Arbeitshilfe - Stand: 23.12.2014

Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk

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Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk: Sind in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für Grund und Boden auch die Gebäudeerrichtungskosten einzubeziehen (einheitliches Vertragswerk), weil ein bebautes Grundstück verschafft werden sollte?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
IAAAE-73644