Arbeitshilfe - Stand: 23.12.2014

Rückwirkende Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 im Streitjahr 1999?

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Verstößt die rückwirkende Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 im Streitjahr 1999 gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot und gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
XAAAE-73639