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NWB Nr. 40 vom Seite 3030

Die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters – kein „Rundum-Sorglos-Paket“

Risikomanagement erfordert weitere Bausteine

Dr. Norbert H. Hölscheidt

[i]infoCenter „Haftung des Steuerberaters“ NWB GAAAB-78593 und „Berufsrecht der Steuerberater“ NWB DAAAC-32141Steuerberater müssen gegen Schäden aus fehlerhafter Berufsausübung eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Zum Schutz gegen existenzbedrohende Haftungsgefahren empfiehlt sich – im Rahmen eines Risikomanagements der Kanzlei, das auch die Rechtsform des Unternehmens und die Vereinbarung von Haftungsbeschränkungen mit den Mandanten einbezieht – eine Absicherung, die über die gesetzliche Mindestdeckung hinausgeht.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Gesetzliche Pflichtversicherung

[i]Pflicht zur AbsicherungFür alle Berufe im Bereich der Rechts- und Steuerberatung besteht die im Gesetz festgeschriebene Pflicht, eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung von Schäden aus der Berufsausübung abzuschließen und für die Dauer der Berufsausübung zu unterhalten. Diese gesetzliche Verpflichtung dient sowohl dem Schutz der von einer Pflichtverletzung des Beraters betroffenen Mandanten als auch dem Schutz des Beraters selbst.

[i]Mindestdeckung unterschiedlich nach Beruf und RechtsformDer Steuerberater muss gegen die aus seiner Berufstätigkeit sich ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert sein (§ 67 Abs. 1 StBerG). Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 € (§ 52 Abs. 1 DVStB). Gleiches gilt für Steuerberatungsge...