Jörg Schädlich

Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-482-65211-0

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Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen (1. Auflage)

F. Handels- und steuerrechtliche Rechnungslegung

975Gem. § 155 Abs. 1 InsO bleiben die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Schuldners zur Buchführung und Rechnungslegung von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt (Satz 1). In Bezug auf die Insolvenzmasse hat der Verwalter diese Pflichten zu erfüllen (Satz 2). Die handels- und steuerrechtlichen Pflichten zur Buchführung und Rechnungslegung (§ 155 Abs. 1 Satz 2 InsO) obliegen dem Insolvenzverwalter insoweit auch gegenüber dem Schuldner.

I. Grundlagen

976Im Insolvenzverfahren ist zwischen der internen und der externen Rechnungslegung des Insolvenzverwalters zu unterscheiden. Zur internen Rechnungslegung, d. h. der Dokumentation des Insolvenzverwalterhandelns gegenüber dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten (§§ 66, 151154 InsO) vgl. Rn. 352 ff. Unter dem Begriff der externen Rechnungslegung werden die allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Pflichten zusammengefasst, die grds. den Schuldner treffen, während des Insolvenzverfahrens bezogen auf die Insolvenzmasse aber vom Verwalter zu erfüllen sind (§ 155 Abs. 1 InsO). Der Schuldner bleibt zwar Steuerschuldner (§ 43 AO) und Steuerpflichtiger (§ 33 AO), der Insolvenzverwalter hat die steuerlichen...