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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 14 R 789/12

Im Streit steht, ob die Beklagte schuldbefreiend eine Rentennachzahlung (aus der Hinterbliebenenrente des Klägers basierend auf der Versicherung seiner verstorbenen Ehefrau iHv 3.601,92 Euro) direkt auf ein Girokonto des Klägers in Israel - statt auf ein bei einem Geldinstitut mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) geführtes Anderkonto der für den Kläger in diesem Rechtsstreit als Prozessbevollmächtigte auftretenden Rechtsanwältin - auszahlen durfte.

Fundstelle(n):
CAAAE-73526

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