Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH  - VII R 50/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EnergieStG § 51 Abs 1 Nr 1 Buchst a, EGRL 96/2003 Art 2 Abs 4 Buchst b

Rechtsfrage

Steuerentlastung für das Energieerzeugnis, eingesetzt zum Brennen von Ton zur Herstellung von Schamottemehl (das zur Herstellung von Schamottesteinen, -mörtel und -massen verkauft wird).

Ist das Schamottemehl ein (eigenständiges) keramisches Erzeugnis oder ein Vorprodukt zur Herstellung (anderer) keramischer Erzeugnisse?

Ist Energiesteuer auf Energieerzeugnisse zur Herstellung von Vorprodukten nur dann entlastungsfähig, wenn im selben Unternehmen auch das Endprodukt hergestellt wird (vgl. VII R 51/09)?

Energiesteuer; Steuerentlastung

Fundstelle(n):
KAAAE-73305

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen