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BFH  - VIII R 21/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG 2002 § 24 Nr 2, EStG 2002 § 2 Abs 1 S 1 Nr 3, EStG 2002 § 18 Abs 1 Nr 1, EStG 2002 § 22 Nr 1 S 3 Buchst a

Rechtsfrage

Gehören im Streitjahr 2006 zugeflossene Bezüge eines Kassenzahnarztes aus der sog. erweiterten Honorarverteilung der kassenärztlichen Vereinigung zu den nachträglichen Einkünften aus selbständiger Arbeit gemäß § 24 Nr. 2 EStG i.V. mit § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder zu den -nur mit dem Besteuerungsanteil steuerbaren- sonstigen Einkünften i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG?

Honorar; Nachträgliche Einkünfte; Selbständige Arbeit; Sonstige Einkünfte

Fundstelle(n):
TAAAE-73299

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