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BFH  - I R 39/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GewStG § 8 Nr 5, KStG § 8b Abs 5, KStG § 15 S 1 Nr 2, GewStG § 9 Nr 7, GewStG § 2 Abs 2 S 2

Rechtsfrage

Sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Organträgerin dem Gewinn gemäß § 8b Abs. 5 und § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG 2002 (i.V.m. § 7 Satz 1 GewStG 2002) fiktive nichtabzugsfähige Betriebsausgaben auf Dividenden der ausländischen Tochtergesellschaft der Organgesellschaft hinzuzurechnen oder ist davon abzusehen, weil die Dividenden bei der Tochtergesellschaft wegen § 9 Nr. 7 Satz 1 GewStG 2002 ebenso wie fiktive nichtabzugsfähige Betriebsausgaben gemäß § 8b Abs. 5 KStG 2002 wegen § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 KStG 2002, jeweils i.V.m. § 7 Satz 1 GewStG 2002, nicht in dem nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG 2002 der Organträgerin zugerechneten Gewerbeertrag "enthalten" sind?

Ausland; Gewerbeertrag; Hinzurechnung; Organschaft; Schachteldividende

Fundstelle(n):
HAAAE-73290

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