Feststellung eines Verlustvortrages – Bindungswirkung der Feststellung an den Einkommensteuerbescheid nach § 10d Abs. 4 EStG
i.d.F des JStG 2010
Leitsatz
Die Bindungswirkung der Besteuerungsgrundlagen des Einkommensteuerbescheids für die Verlustfeststellung nach § 10d Abs. 4
EStG i.d.F des JStG 2010 besteht nicht, wenn gar keine Einkommensteuerfestsetzung für den Verlustentstehungszeitraum vorliegt
und folglich auch keine Besteuerungsgrundlagen bindend festgelegt wurden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1879 Nr. 21 EStB 2015 S. 65 Nr. 2 QAAAE-73141
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