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FG Köln Beschluss v. - 15 V 778/14 EFG 2014 S. 1848 Nr. 21

Gesetze: AO 3 284 Abs 9 Satz 1 Nr 3 ZPO § 882h Abs 1AO § 284 Abs 9 Satz 1 Nr 2

Vollstreckungsverfahren

Aussetzung der Vollziehung gegen die Anordnung der Eintragung gem. § 284 Abs. 9 AO in das Schuldnerverzeichnis

Leitsatz

Liegen die Voraussetzungen für die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis gem. § 284 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 AO vor, kann der Schuldner nicht mit Erfolg im einstweiligen Rechtsschutzverfahren einwenden, er werde durch die Eintragung in seiner wirtschaftlichen oder persönlichen Existenz gefährdet.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 12 Nr. 34
DStRE 2015 S. 1321 Nr. 21
EFG 2014 S. 1848 Nr. 21
PStR 2014 S. 249 Nr. 10
GAAAE-73140

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