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Track 17 | Umsatzsteuer: Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage
Der XI. Senat des BFH hat jüngst zwei wichtige Fragen zur Umsatzsteuer geklärt: 1. Die Mindestbemessungsgrundlage ist bei Leistungen an einen zum vollen Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer dann nicht anwendbar, wenn der vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Vorsteuerabzug keiner Vorsteuerberichtigung unterliegt. 2. Ein unrichtiger Steuerausweis löst Umsatzsteuer frühestens für den Voranmeldungszeitraum aus, in dem die Rechnung erteilt worden ist.
Eine wichtige Klarstellung zur sog. Mindestbemessungsgrundlage bei der Umsatzsteuer haben wir dem XI. Senat des BFH zu verdanken. Und zwar bei Leistungen an einen zum vollen Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer. Die Mindestbemessungsgrundlage ist bei dieser Konstellation jedenfalls dann nicht anwendbar, wenn der vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Vorsteuerabzug keiner Vorsteuerberichtigung im Sinne des § 15a UStG unterliegt.
Die Mindestbemessungsgrundlage kommt also nie zum Zuge, wenn der Leistungsempfänger ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist und ein Steuerausfall – wie bei einer steuerpflichtigen Vermietung – auch durch eine etwaige spätere Anwendung des § 15a UStG nicht eintret...