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Track 05 | Firmenwagen: Geldwerter Vorteil für die Gestellung eines Fahrzeugs mit Fahrer
Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Fahrer, führt das zu einem lohnsteuerlich erheblichen Vorteil. Dieser bemisst sich nach einem aktuellen BFH-Urteil grundsätzlich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort einer vergleichbaren von fremden Dritten erbrachten Leistung. Das BMF hat die Entscheidung jetzt für allgemein anwendbar erklärt, lässt aber aus Vereinfachungsgründen weiterhin eine pauschale Ermittlung zu.
Wie ist der geldwerte Vorteil zu bewerten, wenn vom Arbeitgeber ein Firmenwagen mit einem Fahrer gestellt wird? Diese Frage hat jetzt das Bundesfinanzministerium beantwortet und die Anwendung eines Urteils des Bundesfinanzhofs geregelt.
Der BFH hatte im Mai 2013 entschieden: Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte einen Fahrer, führt das dem Grunde nach zu einem lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil. Dieser bemisst sich gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG grundsätzlich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort einer vergleichbaren Leistung, die von fremden Dritten erbracht wird. Der Wert der Fahrergestellung kann somit nicht – wie ...