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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 27 | Sonderausgaben: Berücksichtigung des Selbstbehalts bei Krankenversicherungen

Selbst gezahlte Behandlungskosten aufgrund eines Selbstbehalts, mit denen sich ein Versicherter bei seiner privaten Krankenversicherung geringere Beiträge erkauft, sind nicht gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG als Sonderausgaben abziehbar. Das FG Köln begründet dies damit, dass es sich nicht um Beiträge an ein Versicherungsunternehmen handelt. Die Eigenleistungen dienen zudem nicht der Erlangung des Versicherungsschutzes. Über die Revision muss der X. Senat des BFH entscheiden.

Wer sich gegenüber seiner privaten Krankenversicherung bereit erklärt, einen Teil der Behandlungskosten selbst zu übernehmen, kann seine Beiträge erheblich senken. Allerdings kann ein solcher Selbstbehalt erhebliche steuerliche Nachteile haben.

Die entscheidende Frage lautet: Können die Eigenleistungen aufgrund eines Selbstbehalts als Sonderausgaben abgezogen werden? Das Finanzgericht Köln hat dies verneint. Weder handelt es sich um Beiträge an ein Versicherungsunternehmen, noch dienen die selbst gezahlten Behandlungskosten der Erlangung des Versicherungsschutzes. Das Fazit der Richter aus der Domstadt lautet daher: Zahlungen aufgrund von Selbst- oder Eigenbeteiligungen sind nicht als Sonderausgab...