Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 26 | Abgeltungsteuer: Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung für Altverluste

Die zeitliche Begrenzung der Verrechnung von vor dem erzielten und gesondert festgestellten Verlusten aus Aktiengeschäften (sog. Altverlusten) bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraums 2013 begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Das hat das FG Saarland entschieden. Gegen das Urteil hat der betroffene Anleger Revision eingelegt, die beim IX. Senat des BFH anhängig ist.

Die Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung für Altverluste aus Aktiengeschäften steht beim IX. Senat des Bundesfinanzhofs auf dem Prüfstand.

Bis 2008 wurden Gewinne und Verluste aus privaten Aktiengeschäften bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG erfasst. Spekulationsverluste aus Wertpapierverkäufen konnten mit Gewinnen aus Aktien- und anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Sie konnten unbegrenzt vorgetragen werden. Mit dem Übergang zur Abgeltungsteuer führen Aktienverkäufe seit 2009 nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG zu Einkünften aus Kapitalvermögen.

Mit der Zuordnung zu einer anderen Einkunftsart stellte sich zum Jahreswechsel 2008/2009 die Frage: Wie sind die zum festgestellten Veräußerungsverluste aus Aktiengeschäfte...