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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 19-23 | Abgeltungsteuer: Kein genereller Ausschluss bei Angehörigendarlehen

Der BFH hat entschieden, dass die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes von 25 % für Kapitaleinkünfte nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil Gläubiger und Schuldner Angehörige sind. Das gilt auch bei der Gewährung eines Darlehens an eine GmbH durch eine dem Anteilseigner nahe stehende Person. Bei der Gesellschafterfremdfinanzierung hat der BFH hingegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Ausschluss der Abgeltungsteuer.

Track 19 | Privilegierung von Kapitaleinkünften ist verfassungsgemäß

Fast fünf Jahre plagen wir uns nun schon mit der Abgeltungsteuer für Kapitalerträge herum. Jetzt gibt es endlich die ersten höchstrichterlichen Grundsatzentscheidungen. Der zuständige VIII. Senat des Bundesfinanzhofs – mit dem Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Heinz-Jürgen Pezzer an der Spitze – hat wichtige Zweifelsfragen geklärt. Und dabei für eine kräftige Überraschung gesorgt.

Das kann man wohl sagen. Prof. Dr. Franceska Werth und ihre fünf männlichen Richterkollegen haben entschieden: Bei Angehörigendarlehen ist nicht in jedem Fall die Abgeltungsteuer ausgeschlossen. Die Erträge sind vielmehr vom Darlehensgeber nur dann mit dem tariflichen Einko...